Für die Betreuung Ihres Kindes in einer Kita benötigen Sie einen Kita-Gutschein. Auf diesem wird festgelegt, wie hoch Ihr Elternbeitrag sein wird, wie viel die Stadt übernimmt und wie viele Stunden das Kind betreut werden kann.
Beantragung des Kita-Gutscheins
Beantragt wird der Kita-Gutschein im Jugendamt des Bezirks, in dem Sie wohnhaft sind und nicht bei dem Jugendamt des Bezirks, wo sich die Kita befindet. Dabei füllen Sie ein Formular aus und reichen es beim Jugendamt mit weiteren Unterlagen ein.
Unterlagen für die Beantragung des Kita-Gutscheins
Sie sollten sämtliche Unterlagen vorlegen, die Ihren Bedarf eines Kita-Platzes plausibel begründen. Dabei kann es der Arbeitsvertrag oder eine Arbeitsbescheinigung, eine universitäre Immatrikulationsbescheinigung, ein Ausbildungsvertrag oder eine Praktikumsbescheinigung sein. Sollten Sie andere geeignete Unterlagen haben, können Sie diese ebenfalls vorlegen.
Abhängig davon, wie viel Ihr Haushalt monatlich verdient, werden die Elternbeteiligungskosten berechnet. Dafür können Sie beispielsweise Ihr Einkommenssteuerbescheid des vergangenen Jahres vorlegen.
Zeitpunkt der Beantragung des Kita-Gutscheins
Der Kita-Gutschein sollte frühestens sechs und spätestens zwei Monate vor dem erwünschten Betreuungsbeginn beantragt werden. In besonderen Fällen gibt es die Möglichkeit, einen Kita-Gutschein auch kurzfristig zu bekommen.
Neu: Kita-Gutschein Anmeldung kann nun auf der Seite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft online erfolgen.
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